Stiftung Küstenschutz Sylt
Küstenschutz ist eine nationale Aufgabe. Und unsere.
Keine andere nordfriesische Insel ist der geballten Wasserkraft der Nordsee so schutzlos ausgeliefert wie Sylt. Jedes Mal, wenn der "Blanke Hans" wütet, reißt er ein weiteres Stück der Küste mit sich ins Meer. An der schmalsten Stelle ist Sylt nur noch 500 Meter breit.
Die Gesetzgebung regelt zwar, dass unser Staat, vertreten durch die Bundesregierung, die Landesregierungen und die kommunale Selbstverwaltung, in der Pflicht steht die Küsten unseres Landes zu sichern.
Schirmherr der Stiftung Küstenschutz Sylt ist der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Peter Harry Carstensen.
Die Ziele der Stiftung:
Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Küstenschutzmaßnahmen der Landesregierung Schleswig-Holstein zu begleiten und zusätzliche Aufgaben wahrzunehmen, die durch die gesetzlichen Aufgaben des Landes nicht abgedeckt sind.
Allerdings: Im Verhältnis zum Auftragsvolumen im Bereich des Küstenschutzes steht der Stiftung am Anfang nur ein kleiner Betrag zur Verfügung. Das Stiftungskapital soll jedoch wachsen und wachsen - als unantastbares Kapital für den Schutz unserer Insel. Die Zinserträge fließen in die Finanzierung von abgestimmten Maßnahmen.
Auszug aus der Stiftungsurkunde, § 2:
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Schutzes der Sylter Küste vor Sturmflutbeeinträchtigungen. Insbesondere sollen Maßnahmen mitfinanziert werden, die eine Stabilisierung der Insel gewährleisten. Die Aufgabe des Landes Schleswig-Holstein, den Schutz unserer Küste sicherzustellen, soll mit den Mitteln der Stiftung konstruktiv begleitet werden.
Den Initiatoren der Stiftung ist es ein Anliegen, neben der Grundsicherung der Küste durch die öffentliche Hand auch eine privatrechtliche Aufgabenstellung zu entwickeln und in enger Zusammenarbeit mit der Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein Schutzkonzepte zum Einsatz zu bringen. Mit dem Landschaftszweckverband der Insel Sylt wird in dem Zusammenhang eine enge Partnerschaft angestrebt.
Helfen Sie, den Lebensraum Sylt zu retten - unterstützen Sie die Stiftung Küstenschutz Sylt!
Als Zustifter erhalten Sie ein Zertifikat zum Beleg des eingezahlten Betrages. Dieser Betrag kann steuermindern behandelt werden. Zusätzlich werden alle Zustifter einen Eintrag in die Stiftungssäule erhalten.
Stiftung Küstenschutz Sylt - Sylter Bank - Konto-Nr. 366 366 - BLZ 217 918 05
Sie haben Fragen zur Stiftung?
Landschaftszweckverband Sylt, C.-P.-Hansen-Allee 9, 25980 Sylt-Ost/Keitum, Telefon (04651) 93 40 180, Fax 93 40 183, e-Mail: ruth.weirup@amtlandschaftsylt.de
oder Internet: www.stiftung-kuestenschutz-sylt.de
Die Gründer:
Gemeinde und Kurverwaltung List - Gemeinde und Tourismusservice Kampen - Gemeinde und Tourismusservice Wenningstedt-Braderup - Gemeinde und Kurverwaltung Sylt-Ost - Stadt und Tourismusservice Westerland - Gemeinde und Kurverwaltung Rantum - Gemeinde und Tourismusservice Hörnum - Getränke Möller, Tinnum - Sylter Bank, Keitum - Energieversorgung Sylt, Westerland - Fisch Gosch, List - Söl´ring Foriining - Dehoga Sylt
Die Zustifter:
Kurverwaltung List - Tourismusservice Kampen - Tourismusservice Wenningstedt-Braderup - Kurverwaltung Sylt-Ost - Tourismusservice Westerland - Kurverwaltung Rantum - Tourismusservice Hörnum - Getränke Möller, Tinnum - Restaurant Sansibar, Rantum - Initiative Küstenbeutel von Stefan Hüttenrauch - Fisch Gosch, List - Energieversorgung Sylt, Westerland - Sylter Bank, Keitum - Rose & Rose, Rantum
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